Erstellung eines Förderkonzepts zur finanziellen Förderung der Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken in privaten Gärten

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD

Die Fraktionen von CDU und SPD hatten zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020 einen gemeinsamen Antrag eingereicht, dem mehrheitlich zugestimmt wurde.

Beschlussfassung:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen, in Ergänzung zur bestehenden Baumschutzsatzung ein Förderkonzept zu erstellen, das eine finanzielle Förderung vorsieht, wenn Bürgerinnen und Bürger ökologisch wertvolle Bäume, Sträucher und Hecken auf ihren privaten Grundstücken pflanzen.

 Die Förderkriterien sollen

  • die Erstpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken,
  • einen Zuschuss zur Pflege von Bestandspflanzungen sowie
  • die Abgabe von Setzlingen und Jungpflanzen durch die Stadt aufgreifen.

 Detaillierte Förderkriterien und einen Vorschlag für die finanzielle Ausgestaltung, die im städtischen Haushalt tragbar ist, sollen dem Bau- und Umweltausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

Begründung:

Mit der Verabschiedung der Baumschutzsatzung hat die Stadtverordnetenversammlung deutlich gemacht, dass Bäume und Hecken im Lorscher Stadtgebiet einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität sowie dem Stadtklima leisten und daher geschützt werden müssen.

In der Baumschutzsatzung sind Vorgaben zum Schutz und Erhalt des aktuellen Bestands an Bäumen und Hecken aufgeführt. Das bestehende Grün im Stadtgebiet wird geschützt, ein Mehr an Pflanzungen wird hierdurch allerdings nicht erreicht.

Dies wollen CDU und SPD mit dem Antrag zur Erarbeitung eines Förderkonzepts ändern. Es sollen bewusste Anreize geschaffen werden, indem Bürgerinnen und Bürger eine finanzielle Förderung erhalten, die bereit sind ökologisch wertvolle Bäume, Sträucher und Hecken auf ihren privaten Grundstücken zu pflanzen. Ziel eines Förderkatalogs ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, die Erhaltung und das Schaffen von Grün in Lorschs Gärten weiter mit zu unterstützen.

Die finanzielle Förderung kann dabei neben einem Zuschuss für die Neupflanzung auch die Pflege von Bestandspflanzungen sowie die Abgabe von Setzlingen bzw. Jungpflanzen durch die Stadt umfassen. Zielsetzung der Erarbeitung eines Förderkonzepts ist zu eruieren, welche Maßnahmen für ein Anreizprogramm in Frage kommen. Diese müssen sowohl in der praktischen Durchführung für Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer relevant sein aber auch im städtischen Haushalt abbildbar sein.

Die Stadt Monheim am Rhein hat in diesem Sommer eine Förderrichtlinie mit ähnlicher Absicht und Zielsetzung verabschiedet, die Impulse für die Erarbeitung eines Lorscher Förderkonzepts aufführt.  An dieser Richtlinie könnte sich der Magistrat bei der Erarbeitung des Förderkonzepts orientieren.