Anfrage 02-2015: Anfrage zur Straßenbeitragssatzung der Stadt Lorsch mit Verweis auf die Möglichkeit einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung (analog der Gemeinde Biblis)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schönung,
sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats,

im Namen der CDU-Fraktion wird der Magistrat um die Prüfung des folgenden Sachverhalts gebeten:

Immer wieder kehren von Anliegern zu entrichtende Gebühren auf der Grundlage der Straßenbeitragssatzung in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Ähnlich verhält es sich momentan mit dem Fall der zu sanierenden Hirschstraße. Aufgrund der enormen Höhe der Beiträge, die die Anlieger möglicherweise zu entrichten haben, ist für einige eine finanzielle Überforderung zu erwarten. Um gerade dies zu vermeiden und die Straßenbeitragssatzung anhand des Solidaritätsprinzips zu reformieren, bitten wir um die Prüfung der Realisierbarkeit dieses Anliegens.

Straßenbeitragssatzungen mit einem wiederkehrenden Gebührenmodell sind in mehreren Bundesländern schon seit längerer Zeit Normalität, unter anderem in Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Auch in Hessen gibt es mit der Gemeinde Biblis eine Vorreiterin in derlei Hinsicht.

Das Modell einer wiederkehrenden Beitragssatzung würde nicht nur die potentielle finanzielle Überforderung von Anliegern vermeiden, sondern ebenfalls auch der Verstetigung von Einnahmen dienen, die die langfristige Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in Lorsch sichern sollen.

Sicherlich müssen Ungleichbehandlungen von Straßenanliegern, die bereits in der Vergangenheit Beiträge zur Sanierung entrichtet haben, in einem neuen Modell vermieden werden. Die bereits in der Vergangenheit veranschlagten Grundstücke könnten durch eine angemessene Schonfrist zunächst von der wiederkehrenden Zahlungsfrist befreit werden.

Ziel einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung muss es sein, anhand des Solidaritätsprinzips die entstehenden Unterhaltungskosten für Straßen entsprechend der Grundstücksflächen für den ganzen Geltungsbereich Lorsch zu ermitteln und daraufhin einen Schlüssel zur Verteilung auf alle Grundstücke zu erwirken.

Deswegen möchten wir die Verwaltung bitten, folgenden Sachverhalt anhand dieser Fragen zu prüfen:

  • Ist die analoge Verwendung einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung in Lorsch überhaupt möglich? Gibt es rechtliche oder sachliche Einschränkungen oder Erwägungen, die dieses Vorhaben behindern?
  • Wie können Ungleichbehandlungen gegenüber den Anliegern, die bisher schon Beiträge geleistet haben, vermieden werden?
  • Können folgende Informationen zur Ermittlung eines potentiellen Verteilungsschlüssels von der Verwaltung bereitgestellt werden:
  1. gesamte Grundstücksflächen (öffentlich,privat,gewerblich) im Geltungsbereich Lorsch
  2. mögliche Bereitstellung von Veranlagungsflächen und Nutzungsfaktoren von Voll- und Teilgeschossen für ein einzuführendes Umlageverfahren
  3. zurückliegende Unterhaltungsmaßnahmen für Straßen und deren Kosten von 2009-2014
  4. zukünftig geplante Unterhaltungsmaßnahmen für Straßen für das Jahr 2015-2020 und deren geplante Kosten
  5. Bereitstellung zurückliegender Erschließungsbeiträge, um eine Gleichbehandlung für die Zukunft zu ermöglichen?

Wir bitten um die zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Jünge
Stellv. Fraktionsvorsitzender