Anfrage: Berücksichtigung einer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr bei Stellenausschreibungen der Stadt Lorsch und des Eigenbetriebes Stadtbetriebe Lorsch

Anfrage der CDU Fraktion durch STV Ferdinand Koob:
Berücksichtigung einer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr bei Stellenausschreibungen der Stadt Lorsch und des Eigenbetriebes Stadtbetriebe Lorsch

In den letzten Jahren ist verstärkt zu beobachten, dass durch den Wegfall von lokalen Arbeitsplätzen und die Verlagerung von Arbeitsplätzen in Ballungsgebiete in immer mehr Kommunen die Tagesalarmsicherheit der Freiwilligen Feuerwehr gefährdet ist.

Da die Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes nach § 2 Hessische Gemeindeordnung i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen ist, gilt es die aufgezeigte Entwicklung nicht unberücksichtigt zu lassen.

Auch wenn die Tagesalarmsicherheit der Freiwilligen Feuerwehr Lorsch gewährleistet ist, können Maßnahmen ergriffen werden, um diese mittel- und langfristig sicherstellen zu können. So wurde in der 1. Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Stadt Lorsch für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und dem Katastrophenschutz festgehalten, dass „bei Neueinstellungen Bewerbungen von Feuerwehrangehörigen vorrangig mit berücksichtigt“ werden sollten.

Ich frage den Magistrat, inwieweit eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr in das Anforderungsprofil von Stellenausschreibungen mit aufgenommen werden kann? Im Hinblick auf die mir durchaus bewusste Problematik, dass die Tätigkeit des Hauptamtes nicht mit der Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr vergleichbar ist, bitte ich den Magistrat um Auskunft, mit welcher Formulierung bei zukünftigen Stellenausschreibungen der Stadt Lorsch und des Eigenbetriebes Stadtbetriebe Lorsch darauf hingewirkt werden kann, dass Bewerber, welche Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr sind, die Stellenausschreibung aufgreifen.

15.05.14 / Ferdinand Koob