Anfrage 05-2015: Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm – Einbeziehung in den Haushaltsplan 2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schönung,
sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats,

im Namen der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Lorsch erhalten Sie folgende Anfrage:

Mit einer Pressemitteilung vom 15.09.2015 hat das Hessische Ministerium der Finanzen sein Vorhaben eines Kommunalinvestitionsprogramms veröffentlicht, von welchem alle Kommunen in Hessen profitieren könnten. Die genauen Modalitäten des Programms werden in der Pressemitteilung wie folgt beschrieben:

„Das Hessische Kommunalinvestitionsprogramm ermöglicht den Kommunen Investitionen in Höhe von einer Milliarde Euro. Alle 447 Kommunen profitieren davon.

Folgende Bestandteile hat die Investitionsoffensive zugunsten der Kommunen:

– Das Land stellt über ein Darlehensprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) 370 Millionen Euro für den Ausbau der kommunalen Infrastruktur bereit. Die Tilgung wird zu 80 % vom Land und nur zu 20 % von den Kommunen übernommen. Zusätzlich trägt das Land in den ersten zehn Jahren die Zinsen. Weitere Zinszuschüsse sind möglich. 25 Millionen Euro dieses Programmteils entfallen auf Kommunen, die Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sind. Durch die zusätzlichen Herausforderungen vor Ort ergibt sich in diesen Kommunen ein höherer Investitionsbedarf. Kommunen können das Geld für Investitionen in Bildung, etwa den Ausbau der Ganztagsschulen nutzen. Auch die Verbesserung der Mobilität ist ein Ziel: So können Straßen und Fußwege saniert, Radwege gebaut und Barrieren im Öffentlichen Personennahverkehr beseitigt werden. Viele weitere Verwendungen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur sind denkbar. Im Landesprogramm sind alle 447 hessischen Kommunen antragsberechtigt.

– Bezahlbarer Wohnraum ist vielerorts knapp. Um auf diese aktuelle Herausforderung reagieren zu können, bietet das Land ein Darlehensprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Auch die Unterbringung von Flüchtlingen kann so verbessert werden. 230 Millionen Euro stehen dafür als Darlehen mit 30jähriger Laufzeit der WIBank zur Verfügung. Die Tilgung erfolgt durch die Kommunen bzw. die jeweiligen Träger. Das Land übernimmt für die ersten zehn Jahre die Zinsen.

Wie für alle Darlehen aus dem Investitionsprogramm gilt: Die Genehmigung der Kommunalaufsicht für die Kreditaufnahme gilt als erteilt.

– Das Investitionsprogramm ist auch auf die strukturelle Verbesserung von Krankenhäusern ausgerichtet. Gefördert werden Kliniken, die aus Sicht des Landes höchste Priorität für die Notfallversorgung haben oder die einen speziellen Versorgungsauftrag mit überregionaler Bedeutung erledigen. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Sie werden durch ein Darlehensprogramm der WIBank mit 30jähriger Laufzeit finanziert. Das Land übernimmt 2/3, die Krankenhausträger 1/3 der Tilgung. Zunächst kommt das Land auch für die Zinsen auf.

– Der Bund stellt den finanzschwachen Kommunen rund 317 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt der nach dem Bundesgesetz von den Kommunen zu tragende Eigenanteil von gut 35 Millionen Euro. Für den Eigenanteil bietet das Land in Zusammenarbeit mit der WIBank ein Darlehensprogramm an, bei der das Land die anfallenden Zinsen übernimmt. Alle im Bundesprogramm vorgesehenen Förderbereiche sollen von den Kommunen in Anspruch genommen werden können. Dabei geht es etwa um Investitionen in die energetische Sanierung von Schulen, in die Bekämpfung von Straßenlärm und in den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten.“

Laut Informationen des Finanzministeriums würden der Stadt Lorsch potentiell 1.485.999 € zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund stellen wir folgende Fragen an den Magistrat:

– Wie kann die Stadt Lorsch von diesem Investitionsprogramm profitieren?

– Wie gestaltet sich die Finanzierung des Investitionsbetrages, insbesondere hinsichtlich des städtischen Eigenanteils?

– Welche Bereiche sind förderungsfähig bzw. können von Seiten der Stadt zur Förderung beim Finanzministerium angegeben werden?

Die CDU Fraktion würde die Verwendung potentieller Mittel in den Bereichen

– Straßensanierung (inkl. Sanierung des Radwegenetzes),

– Ausbau der Kinder- und Jugendförderung -und betreuung (z.B. JUZ)

– sowie Förderung energetischer Sanierung

priorisieren. Falls die Förderung im Rahmen dieses Programmes nicht durch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse gehemmt werden sollte, würden wir den Magistrat bitten, dies in der Aufstellung des

Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Löffelholz,
Fraktionsvorsitzender