CDU-Fraktion erörtert Modelle zur Finanzierung von grundhaften Straßensanierungen aufgrund neuer Gesetzesentwicklungen

Die Finanzierung grundhafter Sanierungen über die Grundsteuer soll diskutiert werden

Risse, Schlaglöcher und Absenkungen. Der Zustand einzelner Straßen lässt erahnen, dass in den kommenden Jahren in Bezug auf vorzunehmende Straßensanierungen dringender Handlungsbedarf besteht. Für das Jahr 2019 stehen im städtischen Haushalt eine halbe Million Euro zur Verfügung, um Straßenschäden auszubessern. Eine Oberflächensanierung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es sich um einzelne punktuelle Schäden handelt. Ist der Unterbau beschädigt oder der Zustand der kompletten Straße marode, können diese Schäden wirtschaftlich nicht mehr ausgebessert werden. In diesen Fällen bedarf es einer grundhaften Straßensanierung, welche erhebliche Investitionskosten verursacht.
Gesetzesänderung 2018: Keine Pflicht für Straßenbeitragssatzung

Der Magistrat hat angekündigt im 1. Halbjahr 2019 eine Prioritätenliste zu veröffentlichen, welche die Reihenfolge und die Benennung der Straßen aufführt, die in den kommenden Jahren grundhaft saniert werden sollen. Diese Ankündigung aufgreifend, hat sich die CDU-Fraktion in ihrer jüngsten Fraktionssitzung mit der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen beschäftigt. Während Oberflächensanierungen über den städtischen Haushalt abgebildet werden, greift bei grundhaften Straßensanierungen die Straßenbeitragssatzung. Diese sieht vor, dass die Kosten auf die angrenzenden Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die Erhebung von einmaligen Straßenbeiträgen stellt eine besondere Belastung der Grundstückseigentümer dar, da mitunter sehr hohe Einmalzahlungen zu entrichten sind.

Diskussion über Änderung der Straßenbeitragssatzung

Mit der Erarbeitung eines Positionspapiers greift die CDU die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen auf und stellt die Vor- und Nachteile der möglichen Modelle zur Finanzierung von grundhaften Straßensanierungsmaßnahmen dar. Seit Juni 2018 ist die Straßenbeitragserhebungspflicht entfallen, sodass es den hessischen Kommunen freisteht, ob diese fortan Straßenbeiträge erheben. Alternativ können die Kosten durch eine Erhöhung der Grundsteuer auf alle Bürger umgelegt werden. Nachdem eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen aus überzeugenden Gründen abgelehnt hat, möchte die CDU aufgrund der Gesetzesänderung des letzten Jahres dieses Thema wieder auf die Tagesordnung nehmen, schließlich gibt es neue Gegebenheiten, die zum Wohle der Bürger diskutiert werden müssen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ferdinand Koob erläutert hierzu: „Wir greifen die geänderte Rechtslage auf und wägen die Finanzierungsmodelle gegeneinander ab. Die neu geschaffene Möglichkeit des Verzichts auf Straßenbeiträge und einer Finanzierung über die Grundsteuer hat den Vorteil, dass alle Lorscher Grundstückseigentümer für die Sanierung der Straßen zahlen. Dies bedeutet, da die Kosten auf alle Haushalte umgelegt werden, dass die Belastung des Einzelnen deutlich geringer ausfällt und hohe Einmalzahlungen vermieden werden. Fakt ist jedoch, dass weiterhin die Bürger für die Sanierung der Straßen bezahlen. Durch eine Systemumstellung wird nur die Verteilung der Kosten geregelt.“

Ferner stellt der Fraktionsvorsitzende Alexander Löffelholz dar: „Bei der Entscheidung über einen Systemwechsel gibt es viele unterschiedliche Abwägungspunkte, die beachtet werden müssen. Alle Modelle weisen Nachteile auf, die einbezogen werden müssen. Als größter Nachteil ist bei einer Finanzierung über die Grundsteuer zu nennen, dass es hier keine Ausnahmeregelung für Anlieger von bereits sanierten Straßen gibt.“

Die CDU verweist darauf, dass die anstehende Abwägung der Vor- und Nachteile ein komplexer Prozess ist, der vor dem Hintergrund der Höhe des zu erwartenden Investitionsvolumens eine besondere Brisanz hat. Geplant ist im Rahmen einer kommunalpolitischen Mitgliederversammlung im Juni das Thema Straßenbeiträge gemeinsam mit den Mitgliedern zu diskutieren und im Anschluss zu einer Entscheidung zu kommen, ob eine Systemumstellung gewollt und angestoßen werden soll. Der Fokus liegt hier ganz klar auf der Abwägung zwischen einmaligen Straßenbeiträgen und dem sich aus der Gesetzesänderung ergebenden Modell der Finanzierung über die Grundsteuer. Dass sich in Lorsch die Gegebenheiten für wiederkehrende Beiträge nicht sinnvoll gestalten, steht für die CDU auch weiterhin fest. Dennoch aber gilt es, das erst seit Mitte 2018 mögliche Modell zu evaluieren.

Koob führt hierzu abschließend aus: „Eine detaillierte Aufarbeitung der Thematik ist unerlässlich. Nur wer alle relevanten Fakten kennt, kann seriös entscheiden. Grundlage wird hierbei ein Positionspapier sein, das gerade erstellt wird und neben dem rechtlichen Rahmen die Vor- und Nachteile der möglichen Finanzierungsmodelle für Lorsch darstellt. Unsere Anliegen ist es hier auf sachlicher Ebene zu einem Entschluss zu kommen, der für die Lorscher Bürgerinnen und Bürger die transparenteste und beste Lösung bietet“.

Entscheidend ist dabei auch, den Bürgern die Sachlage ehrlich darzustellen. „Auch wenn wir gerne würden, können wir den Bürgerinnen und Bürgern Kosten bei grundhaften Sanierungen nicht komplett ersparen. Eine Finanzierung über die Grundsteuer könnte aber Vorteile bringen, um die Lasten gleichmäßig zu verteilen. Diese Neuerung wollen wir in jedem Falle prüfen“, so Koob und Löffelholz abschließend.