Das Jugendzentrum gehört in die Stadtmitte

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2020

Das Jugendzentrum gehört in die Stadtmitte – Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Jugendzentrums in das Erdgeschoss der Nibelungenhalle


Beschlussfassung:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung trifft die Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Jugendzentrums an den Standort der Nibelungenhalle.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen, die Verlagerung des Jugendzentrums in das Erdgeschoss der Nibelungenhalle bei den Planungen zur Sanierung der Nibelungenhalle vorzusehen und zu berücksichtigen.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen, ein auf die Innenstadtlage abgestimmtes Konzept zur Aufwertung und zukünftigen Nutzung des Jugendzentrums unter enger Einbindung des Jugendrats zu erstellen und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen, den Jugendrat über die getroffene Entscheidung zu informieren.

Begründung:

Das Jugendzentrum ist als außerschulischer und außerfamiliäre Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in Lorsch eine Anlaufstelle, die in ihrem Nutzungsangebot ausgebaut werden soll. Da die Räumlichkeiten am bestehenden Standort in der Sachsenbuckelstraße marode sind, stellt sich neben einer konzeptionellen Aufwertung des Nutzungsangebots auch die Frage, ob durch eine Verlagerung des Standorts eine höhere Frequenz erreicht werden kann.

Aufgrund der Lage des „Kaschde“ am Stadtrand im Lorscher Süden in einem Gewerbegebiet und in unmittelbarer Nähe zu einer Spielhalle sind die örtlichen Voraussetzungen nicht ideal. Mit der Sanierung der Nibelungenhalle und der noch zur Verfügung stehenden Fläche im Erdgeschoss bietet sich die Chance, die Räumlichkeiten des Jugendzentrums in die Stadtmitte zu verlagern. Kurze Wege, eine direkte Anbindung an die Grundschule und den Schulleitweg sowie eine größere Raumfläche für das Jugendzentrum sprechen für eine Verlagerung.

Die noch ausstehende Prüfung, ob eine Umnutzung der ehemals gastronomischen Fläche möglich ist, wurde an das Kreisbauamt herangetragen. In der HFA-Sitzung am 27. Oktober 2020 wurde vorgetragen, dass aus baurechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

Alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben bekundet, dass eine Entscheidung nicht ohne Einbindung des Jugendrats getroffen wird. Der Jugendrat als gewählte Interessensvertretung der Kinder und Jugendlichen hat sich Anfang des Jahres mehrheitlich für einen Standort in der Stadtmitte am Standort der Nibelungenhalle ausgesprochen. Diesen Beschluss aufgreifend ist auch für die antragsstellenden Fraktionen die Innenstadtlage der Schlüssel, um das Angebot des Jugendzentrums aufzuwerten.

Um eine Einbindung in die laufenden Planungen der Sanierung der Nibelungenhalle zu ermöglichen, ist der Beschluss einer Grundsatzentscheidung essentiell, um eine Verzahnung der Planung beider Nutzungen zu ermöglichen.

Daneben schließt sich nach der getroffenen Standortentscheidung die Erstellung eines Nutzungskonzepts an, das ein auf die Innenstadtlage abgestimmtes Konzept zur Aufwertung und zukünftigen Nutzung des Jugendzentrums vorsieht.

Ferdinand Koob, Fraktionsvorsitzender CDU
Matthias Schimpf, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Klaus Wolff, Fraktionsvorsitzender FDP