Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Ludwig-Paul,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der CDU-Fraktion und der PWL-Fraktion erhalten Sie zur Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2015 folgenden Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung Lorsch möge beschließen, gemäß § 38 Abs.2 HGO die Zahl der Mandatsträger ab der nächsten Wahlperiode 2016-2021 von 37 auf 31 Stadtverordnete zu reduzieren.
Zur Begründung:
Seit 2001 liegt gemäß § 38 Abs.2 HGO die Befugnis zur Reduzierung der Mandate in den Händen der kommunalen Parlamente. Zur Beschlussfassung ist eine 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mandatsträger notwendig. Ebenso muss ein solcher Beschluss gemäß § 6 Abs.2 HGO vor dem letzten Amtsjahr der Stadtverordnetenversammlung gefasst werden, da in diesem Zeitraum keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung mehr vorzunehmen sind. § 38 Abs.2 HGO ermöglicht eine Verkleinerung auf die nächstmögliche Gruppengröße. Diese verhält sich analog zur Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinde, für Lorsch mit einer gesetzlichen Mandatsträgerzahl von 37 wäre also eine Verkleinerung auf 31 oder jede ungerade Zahl zwischen 37 und 31 möglich.
Kleinere Parlamente haben den Vorteil, dass sie ihre Arbeitsabläufe komprimierter und damit vor allem effektiver gestalten können. Dies versetzt das Parlament in die Lage, den demokratischen Prozess von der Planung bis hin zur parlamentarischen Verabschiedung von wichtigen Vorhaben stringenter und damit weniger zeit- und kostenintensiv durchführen zu können. Wir verlangen sowohl von der Verwaltung als auch von den Bürgern Sparwillen in verschiedenen Bereichen und sollten deswegen auch bei der parlamentarischen Arbeit mit gutem Beispiel voran gehen. Dass alleine schon durch die Reduzierung jährlich Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro eingespart werden können, ist ebenfalls ein positiver Effekt.
Der Bund der Steuerzahler in Hessen e.V. vertritt in gleicher Weise diese Auffassung und gibt aus diesem Grunde die Empfehlung zur Verkleinerung an die Kommunen weiter. Im Vergleich mit den Mandatszahlen anderer Bundesländer wird ebenso deutlich, dass sich Kommunen in Hessen hohe Mandatsträgerzahlen im Verhältnis zur Einwohnerzahl leisten. In der Größe vergleichbare Kommunen in Baden-Württemberg beispielsweise leisten sich zur Bewältigung des demokratischen Auftrags lediglich 22 Gemeinderäte in ihren kommunalen Parlamenten.
Auch würde eine Verkleinerung der Tatsache Rechnung tragen, dass die Motivation der Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit in kommunalpolitischen Parlamenten in den vergangen Jahren stetig zurückgegangen ist. Es lässt sich hierbei eher konstatieren, dass das bürgerschaftliche Engagement sich auf spezielle Projekte bezieht und die Mitarbeit nach Abschluss eines solchen Projektes häufig endet.
Eine detailliertere Begründung soll mündlich in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2015 erfolgen.
Alexander Löffelholz, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion
Rudolf Häusler, Fraktionsvorsitzender PWL-Fraktion
Anmerkung:
Der Antrag erhielt in der STVV am 05.03.15 nicht die notwenige 2/3 Mehrheit und wurde damit abgelehnt.