Drei Fragen an Alexander Bauer, MdL

Alexander Bauer,

stellv. Vorsitzender und Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag

Ist unser Gesundheitssystem auf die steigenden Corona-Erkrankungen gut vorbereitet?

Ja. Wir bekommen keine Krankenhausverhältnisse wie in Italien. Ende März waren in den hessischen Krankenhäusern 12.192 Betten frei (stationäre Betten inklusive der Beatmungs- und Intensiv-Überwachungsbetten). Die Gesamtanzahl der COVID-19 Patienten lag zu diesem Zeitpunkt bei 772, davon waren 175 beatmungs- und intensivüberwachungspflichtig. Weitere 35 Personen waren intensivüberwachungspflichtig, mussten jedoch nicht beatmet werden. Die Beatmungsbetten werden sich in den nächsten Tagen zusätzlich erhöhen. Die Möglichkeiten zur Beatmung haben wir in den letzten Tagen massiv ausgeweitet. Statt rund 1.200 Betten mit Beatmung stehen jetzt fast 1.900 Betten mit Beatmung zur Verfügung. Weitere Betten mit Beatmung kommen hinzu, wenn unser 10 Millionen Euro Beschaffungsprogramm für Beatmungsgeräte greift und die Geräte in den Krankenhäusern ankommen. Dieses Programm ermöglicht den Krankenhäusern den Einkauf von weiteren 380 Beatmungsgeräten. Auch die Zahl der überwachten Betten ist erheblich angestiegen. Statt 860 stehen jetzt fast 1.100 überwachte Intensivbetten zur Verfügung.

Wie lange werden das Kontaktverbot und die anderen Einschränkungen zum Schutz der Bevölkerung noch aufrechterhalten?

Wir alle wollen diese unwirkliche und belastende Zeit schnell überwinden. Die kommenden zwei Wochen sind für eine Neubewertung der Schutzmaßnahmen entscheidend und deshalb müsse wir uns alle an die bestehenden Regeln halten und weiter sehr diszipliniert sein. Vor dem kommenden frühlingshaften Wochenende warnt die hessische Polizei vor der Missachtung des Kontaktverbots und ruft die Bürger zu mehr Solidarität auf. Mittlerweile können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus auch mit Bußgeldern belegt werden. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes, zum Beispiel gegen die geltenden Verbote von Kontakten in der Öffentlichkeit, dem Betrieb von Bars oder Restaurants oder der Nichteinhaltung von Zugangsbeschränkungen – etwa für Senioren- oder Pflegeeinrichtungen -, sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5.000 Euro vorgesehen.


Wie sind die Corona-Soforthilfen in Hessen angelaufen?

Seit Montag können beim Regierungspräsidium in Kassel übe ein Online-Formular Hilfen beantragt werden. Nach drei Tagen wurden bereits mehr als 5.000 Anträge bewilligt und 51 Millionen Euro zur Auszahlung festgesetzt. Der Andrang auf den Online-Antrag für die Corona-Soforthilfe ist weiter hoch, aber unsere Behörden liefern die Hilfe von Land und Bund schnell. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, muss nicht in Sorge sein. Das Geld wird in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt und kommt den Antragstellenden zugute, egal ob sie es heute, morgen oder erst in den kommenden Wochen beantragen. Falls es bei den kleinen Betrieben und Solo-Selbstständigen neben der Soforthilfe zusätzlichen Bedarf an finanzieller Unterstützung des Betriebs gebe, komme zudem eines der neuen zinsgünstigen Darlehensprogramme der landeseigenen Förderbank, der WI-Bank, in Frage. Das neue Darlehen Hessen-Mikroliquidität verschafft zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zusätzliche Liquidität, und zwar ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind zudem keine Sicherheiten nötig. Am wichtigsten ist in der derzeitigen Situation, dass diejenigen, denen die Einnahmen weggebrochen sind, ihre Rechnungen begleichen können und Betriebsmittel erhalten. Denn dann können sie, wenn die Einschränkungen im Wirtschaftsleben wieder langsam gelockert werden, ihre Geschäfte wiederaufnehmen.