Antrag: Prüfung zur Abschaffung der Erhebung von Straßenbeiträgen in Lorsch

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen zur Stadtverordnetenversammlung am 11.04.2019: Prüfung zur Abschaffung der Erhebung von Straßenbeiträgen sowie deren zukünftiger Finanzierung unter Einbeziehung der Möglichkeit der rückwirkenden Abschaffung auf der Grundlage der Gesetzesnovellierung der Hessischen Landesregierung

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen, die Auswirkungen der Abschaffung der Erhebung von Straßenbeiträgen auf den Haushalt der Stadt Lorsch zu prüfen und eine Konzeption zu den entsprechenden Verfahrensschritten für eine solche Abschaffung zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere auf die Finanzierung von bisher beitragsfähigen Maßnahmen anhand von Beispielen bereits durchgeführter Sanierungen und deren Auswirkungen als Modellrechnung ohne erhobene Straßenbeiträge einzugehen. Neben der Möglichkeit der Aufwandsreduktion sollte auch die Frage potentieller Auswirkungen auf den laufenden Ergebnishaushalt sowie den Hebesatz der Grundsteuer B  dargestellt werden.
  1. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob für bereits durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der eventuellen Abschaffung der Erhebung von Straßenbeiträgen auch rückwirkend auf eine Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet werden kann, insbesondere für die durchgeführten grundhaften Sanierungsmaßnahmen (Am Wingertsberg und Hirschstraße), die nach der Verabschiedung der entsprechenden Landesgesetzgebung abgerechnet worden sind und werden sollen.
  1. Die entsprechenden Regelungen sollen in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgestellt werden.

 

Begründung: 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.11.2017 sich eingehend mit der Frage der Erhebung von Straßenbeiträgen in Form von “einmaliger Erhebung” und “wiederkehrender Erhebung” befasst und entschieden, dass es bei dem bisherigen System von “Einmalbeiträgen” bleiben soll. 

Aufgrund einer Gesetzesnovellierung durch die Hessische Landesregierung von CDU und Bündnis90/Die Grünen im zweiten Halbjahr 2018 haben Kommunen nun mehr die Möglichkeit, keine Straßenbeitragssatzung mehr anwenden zu müssen, sondern die finanzielle Abwicklung von grundhaften Straßensanierungen alternativ zur Erhebung von einmaligen oder wiederkehrenden Straßenbeiträgen regeln zu können. 

Im Kreis Bergstraße haben sich Gremien verschiedener Kommunen für einen Verzicht der Erhebung von Straßenbeiträgen ausgesprochen. Bevor ein solcher Verzicht auch in Lorsch beschlossen werden könnte, ist es aus Sicht von CDU und Bündnis`90/DIE GRÜNEN notwendig, dass für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit geschaffen wird, wie sich eine zukünftige Regelung gestalten lässt.

Ebenso ist es für uns notwendig zu prüfen, ob eine solcher Verzicht auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann. Dies würde insbesondere die beiden kürzlich durchgeführten grundhaften Sanierungsmaßnahmen der Straßen „Am Wingertsberg“ sowie „Hirschstraße“ betreffen, die entweder nach Inkrafttreten der neuen landesrechtlichen Regelung oder bisher noch nicht abgerechnet worden sind.

Im Zuge einer sachlich fundierten Umsetzung einer solchen Konzeption möchten wir den Magistrat beauftragen, das bereits vom Bürgermeister im Magistrat und in der Presse angesprochene Konzept in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzustellen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Für die CDU-Fraktion, Alexander Löffelholz
Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Matthias Schimpf