08-2019 CDU Antrag: Konzeption zur Entwicklung eines kommunalen Klima- und Nachhaltigkeitsaktionsplans

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

im Namen der CDU-Fraktion stelle ich zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019 folgenden Antrag:

 

Beschlussfassung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat zu beauftragen, eine Konzeption zur Entwicklung eines „kommunalen Klima- und Nachhaltigkeitsaktionsplans“ mit integrierter Bürgerbeteiligung zu erstellen. Die Konzeption ist den entsprechenden städtischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Der kommunale Klima- und Nachhaltigkeitsaktionsplan soll Schwerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung benennen, welche durch konkrete Maßnahmen zukünftig umzusetzen sind. Der Bau- und Umweltausschuss soll als zuständiges Gremium den Umfang, die zu umfassenden Themengebiete und die thematische Ausrichtung des Aktionsplans vor Beauftragung beraten und beschließen.

Beratungs- und Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen sind dabei zu berücksichtigen. Externe Expertise in Form von Beratungsleistungen, z. B. über das Bündnis „Klima Kommunen“, in welchem die Stadt Lorsch Mitglied ist, sind hierbei miteinzubeziehen.

 

Begründung

Auch wenn sich vor Ort nur ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz leisten lässt, ist es wichtig, auf allen Ebenen mit einem positiven Beispiel voranzugehen. Hierbei gilt es lokal das umzusetzen, auf das wir mit unseren Entscheidungen unmittelbar Einfluss nehmen können.

Um nicht nur bruchstückhafte Einzelmaßnahmen zu generieren, ist es nach unserem Verständnis gerade im Bereich von Klimaschutz und Nachhaltigkeit unerlässlich, eine strategische Konzeption zu entwickeln. Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs in Form eines umfassenden Aktionsplans fungiert unserem Verständnis nach als Grundlage, um zielorientiert Maßnahmen umsetzen zu können.

Der Aktionsplan sollte hierbei unter anderem folgende Themengebiete umfassen:

  1. Energetische Entwicklung der städtischen Liegenschaften und des städtischen Fuhrparks
  2. Förderung einer klimafreundlichen innerstädtischen Mobilität durch das Stärken der Infrastruktur für E-Mobilität und dem Ausbau sowie der Optimierung der Radwege
  3. Einbeziehung der Aspekte einer klimafreundlichen Bebauung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Entwicklung von zukünftigen Wohn- und Gewerbegebieten
  4. Festlegung von Strategien zur Vermeidung von (Plastik-)Abfällen und zur Nutzung nachhaltiger Materialien im Bereich von Handel, Gewerbe und Gastronomie
  5. Ausweitung von Grünflächen, naturnahe Gestaltung von Spielplätzen sowie die Umwandlung bestehender Freiflächen in Insekten- und Bienenwiesen
  6. Entwicklung und Aufforstung von bestehenden Waldflächen und Grünstreifen
  7. Einbindung der Einwohner und Bürger sowohl in der Erstellung als auch in der Umsetzung, z.B. durch eine ähnlichen Erstellungsweg wie beim STEP 2030 mit Beteiligungsforen und einem anschließenden Beirat in der Umsetzung

Förderungen und Beratungsleistungen durch übergeordnete Ebenen sollen dabei ebenfalls Berücksichtigung finden, um möglichst komprimiert externe Expertise nutzen zu können.

Unserer Auffassung nach muss in einem ersten Schritt durch die Verwaltung ermittelt werden, ob der Plan in Eigenregie der Kommune oder federführend durch ein externes Büro erstellt werden soll. Alle entstehenden Kosten sowie die Bindung personeller Kapazitäten sind zu bewerten und den entsprechenden Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Ebenso sollen die entsprechenden Themenkreise vor Beauftragung von der Politik definiert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bürgerbeteiligung, die sich in der Erstellung analog zur der des STEP 2030 gestalten lassen könnte. Im Anschluss an die Erstellung ist die Umsetzung zu betreuen. Hier könnte bspw. die Umweltkommission als Beirat fungieren.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ferdinand Koob, Fraktionsvorsitzender


Hier der Antrag als PDF zum Download