Anfrage zur Vorlage für die Gebührenordnung der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Lorsch

Die CDU Fraktion ist der Meinung, dass die Friedhofsgebührenordnung, welche im HFA am 25.04.13 beraten wurde, einer Überarbeitung bedarf. Daher bitten wir den Magistrat/Verwaltung um Beantwortung unserer Fragen bzw. um eine erneute Vorlage der Gebührenordnung der Friedhofs- und Bestattungsordnung.

1) Bei der HFA-Sitzung erklärte die Verwaltung, dass bisher keine Gebührenberechnung erfolgte und mit welchen Mehreinnahmen aufgrund der vorgelegten Gebührenordnung zu rechnen sei.
Daher fragen wir, mit welchen Mehreinnahmen zu rechnen sind, wenn die Anzahl der Sterbefälle/Beerdigungen vom Jahre 2012 bzw. der Durchschnitt der letzten 5 Jahren zugrunde gelegt werden?

2) Bei der Gebührenordnung für Urnenwände hat die CDU Fraktion bei der HFA- Beratung festgestellt, dass hier die Brutto-Fläche für die Urnenwände nicht berücksichtigt wurde.
Die Fläche zwischen den Urnenwänden kann anderweitig nicht belegt werden. Die CDU Fraktion ist der Meinung, dass dies bei der Berechnung der Bruttofläche berücksichtig werden muss.
Bei der heutigen Anzahl der Urnenwände ergibt sich eine Bruttofläche von
272,48 qm.
In diesen Urnenwänden sind 267 Urnenstellen vorhanden.
Somit ist eine Brutto-Fläche von 1,02 qm anstatt 0,15 qm je Urnenplatz anzunehmen.
Wir fragen den Magistrat/Verwaltung, wird bei einer -wie bei den anderen Grabstätten- Berücksichtigung der Brutto Fläche von nun 1,02 anstelle 0,15 angesetzt?
Kann der CDU-Fraktion mitgeteilt werden, wie sich die Kosten (im Vergleich zur Vorlage) dadurch verändern?
In welcher Höhe können andere Bestattungsformen in der Gebührenordnung dadurch kostenmäßig reduziert werden?

3)  Wie ist der „grünpolitische Wert“ des Friedhofs mit 12,5 % ermittelt worden?
Wie sind hierfür die Vergleichswerte von umliegenden Kommunen?
Kann dieser Wert höher bis 20 % angesetzt werden, da wir grundsätzlich zur Erkenntnis kommen, dass der Friedhof einen wichtigen Stellenwert für unser Gemeinwohl erfüllt?

4)  In der vorgelegten Gebührenordnung wird die Gesamtkostenverteilung hälftig der Grabstelle und der Grabfläche zugeteilt.
Hierdurch werden die Nutzer größer Grabstellen benachteilig. Dadurch müssen sie einen weit größeren Anteil der Grundlast der allgemeinen Kosten tragen.
Wäre es nicht gerechter 60 % der Anteile auf die Grabstelle zu beziehen?
Wie Sind die Vergleichswerte der umliegenden Kommunen?

5)  Die Äquivalenzfaktoren sind Rahmenbedingungen für die Festlegung der Gebühren für Grabwahl, Verlängerungsrecht und Tieferlegung bei Erdgrab und Urnengrab.
Der Magistrat/Verwaltung möge prüfen und uns antworten, ob anstelle des überall aufgeführten Faktors 0,5, ein differenziertere Faktor für die aufgeführten Leistungen festgelegt werden kann.
Weiterhin möge geprüft werden, ob diese differenzierten Faktoren nicht nur auf die Fläche, sondern auch auf die Grabstelle umgelegt werden können.

6)  Die Grabräumungsgebühren sollen in Zukunft weiterhin ausgewiesen werden.
Da die Rechtsprechung eine Gebührenerstattung für den Bürger vorsieht, der die Grabstätte am Ende der Laufzeit selbst räumt, bitten wir diese Möglichkeit beizubehalten.
Es wäre bürgerfreundlicher und transparenter, die Gebühren weiterhin einzeln nach Aufwand auszuweisen.
Den Magistrat/Verwaltung bitten wir um Antwort, welche Gebühren kann am Ende der Laufzeit, bei einer eigenen Grabräumung erstattet werden.

Eine Anfrage der CDU Fraktion durch Olaf Jünge (stellv. Fraktionsvorsitzender)