CDU will rückwirkende Abschaffung der Straßenbeiträge umsetzen

CDU Lorsch unterstützt Vorhaben des Bürgermeisters zur Abschaffung der Straßenbeitragssatzung / Rückwirkende Regelung soll bereits kürzlich umgesetzte Sanierungen „Am Wingertsberg“ und „Hirschstraße“ berücksichtigen

Bereits seit einiger Zeit berät die CDU-Fraktion darüber, ob man die bisherige Straßenbeitragssatzung abschafft und zu einem über den Ergebnishaushalt der Stadt finanzierten Umlagesystem für grundhafte Straßensanierungen wechselt. „Wir haben uns diesen Prozess nicht einfach gemacht und viele Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen“, so Fraktionschef Alexander Löffelholz und sein Vize Ferdinand Koob, „im Ergebnis glauben wir, dass eine rückwirkende Abschaffung der bisherigen Satzung und eine neue solidarische Finanzierung eine zukunftsfähige Lösung sind, die wir jetzt schnellstmöglich umsetzen wollen.“ Man habe sich zur rückwirkenden Abschaffung der Straßenbeiträge einstimmig in einer Fraktionssitzung am Dienstag entschlossen. Rückwirkend bedeute dabei, dass auch die kürzlich abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen „Am Wingertsberg“ und „Hirschstraße“ finanziell rückabgewickelt werden können.

Bürgermeister Schönung sei in dieser Angelegenheit bereits aktiv geworden und habe ein eigenes Konzept mit neuen Erkenntnissen veröffentlicht. Daraus konnte man neue rechtliche Bewertungen ziehen, die für die CDU den Ausschlag gegeben haben.

Änderungsoption durch Landesregierung aufgreifen

Möglich wurde diese Änderungsoption überhaupt erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 durch eine Gesetzesänderung der schwarz-grünen Landesregierung in Wiesbaden. Diese neue Lage wollen die Lorscher Christdemokarten aufgreifen und in aller Konsequenz umsetzen. „Wenn sich Gegebenheiten – wie hier der gesetzliche Rahmen – ändern, dann muss man dies nutzen, um bisherige Schwächen im System bewältigen zu können“, so CDU-Vorsitzender Löffelholz.

Die CDU hat bereits im Diskussions- und Entscheidungsprozess zur Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen deutlich gemacht, dass nur eine steuerfinanzierte Lösung ein größtmögliches Maß an Gerechtigkeit mit sich bringe. Hierbei werden nämlich wirklich alle Straßennutzer an den Lasten beteiligt, wodurch sich die Belastungen für den einzelnen Bürger reduzieren lasse. Insbesondere die Möglichkeit der Finanzierung über den Ergebnishaushalt – z.B. über Einsparungen oder die Grundsteuer B – mache es möglich, dass sich Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen beteiligen würden, schließlich nutzen ja auch beide die Infrastruktur. „Erst durch die Gesetzesänderung auf Landesebene sind wir in der Lage, dieses Vorhaben in der von uns gewünschten Form anzugehen“, so Ferdinand Koob.

Rückwirkende Aufhebung als Start für den Systemwechsel

Begrüßt wird von der CDU insbesondere auch die neue rechtliche Erkenntnis, dass die Satzung rückwirkend aufgehoben werden könne. Dies war in dieser Form bisher nicht klar. Dadurch wird ermöglicht, dass die vor Kurzem sanierten Straßen Am Wingertsberg und Hirschstraße nach dem neuen System verrechnet werden können. Dies ist möglich, da die eine Straße erst nach der Gesetzesänderung auf Landesebene und die zweite noch gar nicht abgerechnet worden sei. Leider kann dies rechtlich nicht auf Straßen angewandt werden, deren Sanierung länger zurückliegt und die damit viele Jahre vor der Gesetzesänderung abgerechnet worden sind. Die dortigen Anlieger werden nur für die Zukunft davor bewahrt, wieder einmalige Beiträge in größerem Umfang zu entrichten.

„Wir unterstützen die Initiative des Bürgermeisters in vollem Umfang und werden es zur Umsetzung bringen“, so die CDU um Löffelholz und Koob, „der Ehrlichkeit halber muss aber auch gesagt sein, dass grundhafte Sanierungen auch zukünftig nicht völlig kostenlos sein werden. Dieser Beitrag werde jetzt aber von allen als Gemeinschaft über den städtischen Haushalt getragen und kann so für jeden auf einem erträglichen Maß gehalten werden.“

Parlamentarischen Prozess einläuten

Um die Neuerungen zur parlamentarischen Umsetzung zu bringen, hat die Lorscher CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion der Grünen bereits einen Antrag zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.04.2019 gestellt. Dieser Antrag sieht die Vorstellung der einzelnen Verfahrensschritte und Auswirkungen auf den zukünftigen Haushalt anhand von Modellberechnungen bisherigen Straßensanierungsmaßnahmen im nächsten Haupt- und Finanzausschuss vor, um auf dieser Grundlage die Maßnahme beraten und letztendlich auch beschließen zu können.